Störungen bei der Brut
Eine ebenfalls immer wieder festgestellte Methode ist das Fällen von Nistbäumen während der Brutzeit. Darüber hinaus kommt es vor, dass brütende Vögel vorsätzlich gestört werden, um einen Bruterfolg zu verhindern. Dies geschieht unter anderem dadurch, dass die Horstbäume regelmäßig „abgeklopft“ werden, um den brütenden Vogel vom Horst zu vertreiben. Sinn und Zweck dieser Vorgehensweise ist es, das Gelege erkalten zu lassen.
Damit der Bestand gefährdeter Vögel gestärkt werden oder stabil bleiben kann, sind erfolgreiche Bruten entscheidend. Vogelarten reagieren während der Brutzeit empfindlich auf Störungen jeglicher Art, daher ist es von zentraler Bedeutung, die Brut und das Nest ganzjährig zu schützen.
Rechtliches
§ 44 Abs. 1 BNatSchG verbietet es,
- wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungszeit und Aufzucht erheblich zu stören
- Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Eine Fällung von Vogelnistbäumen ist auch außerhalb der Brutzeit- und Aufzuchtzeit (Ende März-Juni) nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich.
Erfahrungen aus der Praxis haben jedoch gezeigt, dass die Gesetzeslage zum Schutz von Nestern oft zu wenig oder überhaupt nicht bekannt ist bzw. bewusst ignoriert wird.
Betroffen sind vor allem Habicht- oder Rotmilannester, die während der Brut- und Aufzuchtzeit samt den darin enthaltenen Eiern oder Jungvögeln zerstört werden. Darüber hinaus kommt es vor, dass brütende Greifvögel vorsätzlich gestört werden, um einen Bruterfolg zu verhindern. Dies geschieht unter anderem dadurch, dass die Horstbäume regelmäßig „abgeklopft“ werden, um den brütenden Vogel vom Horst zu vertreiben.
Sinn und Zweck dieser Vorgehensweise ist es, das Gelege erkalten zu lassen. Aber auch im Winter verschwinden immer wieder Horste, damit die Vögel erst gar nicht zur Brut schreiten können.
Entfernung von Horstbäumen geschieht nicht immer mutwillig
Grundsätzlich ist zu beachten, dass nicht jeder umgesägte Horstbaum auf illegale Verfolgung hinweist. Im Rahmen der ganz normalen Holzwirtschaft können schlecht eingewiesene oder unaufmerksame Forstmitarbeiter Bäume mit Nestern auch versehentlich fällen.
Der Nachweis, ob Vorsatz im Spiel war, ist daher oft nicht einfach. Die Entfernung eines einzelnen Baums mit einem Horst spricht für eine gezielte Tat, ebenso wie die Fällung mehrerer Horstbäume auf eng begrenztem Raum.
Um zu verhindern, dass es bei waldbaulichen Maßnahmen versehentlich zur Fällung von Horstbäumen kommt, werden diese Bäume idealerweise von Förstern und Waldarbeitern gekennzeichnet.
Wie erkenne ich denn überhaupt einen Rotmilanhorst?
Nester von Rotmilanen werden in den Kronen beliebiger Baumarten ab ca. 10 m Höhe gebaut, meist in Stammnähe. Fast immer findet man sie an Waldrändern oder in Feldgehölzen sowie in Baumreihen. Viele Paare brüten jedes Jahr im selben Nest, das ständig ausgebessert und damit größer wird.
Eine Besonderheit des Rotmilans ist seine unordentliche Bauweise und eingebaute Müllreste: Stofffetzen, Plastik und Papier, Handschuhe und selbst Plüschtiere hat man schon gefunden. Diesen „Schmuck“ sieht man oft aus dem Nest herausragen oder darunter auf dem Boden liegen.
Der weniger häufige Schwarzmilan teilt diese Vorliebe. Befinden sich grüne Zweige von Laub- oder Nadelbäumen im Nest, deutet dies eher auf Mäusebussard oder Habicht hin.
Wenn Sie einen Verdacht haben, dass illegal Brutbäume oder Gelege entfernt oder gestört wurden, machen Sie Fotos von auffälligen Details (z.B. Überreste des Nestes) und suchen Sie nach Zeugen, die den Horst kannten. Dann melden Sie ihren Verdacht bei der örtlichen Polizei und in unserem Meldeformular.