Erschreckende Bilanz: Geschützte Greifvögel in fünf Regierungsbezirken mit Carbofuran vergiftet
LBV und GLUS fordern konsequentere Untersuchungen an den Fundorten durch die Ermittlungsbehörden
Nun haben LBV und Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) Gewissheit: in den Landkreisen Landsberg am Lech, Dillingen, Fürstenfeldbruck, Bad Kissingen, Schwandorf, Roth, Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Ansbach, Cham, Kitzingen, Rhön-Grabfeld, Main-Spessart und Weißenburg-Gunzenhausen haben Kriminelle Giftköder ausgelegt, um möglicherweise gezielt Greifvögel zu töten. Das ist das Ergebnis aktueller Untersuchungen am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und am Institut für Veterinärpharmakologie der LMU.
Bayernweit wurden streng geschützte Arten getötet
Von 18 in jüngster Vergangenheit untersuchten Vögeln, deren Organe nach einer pathologischen Untersuchung auch toxikologisch analysiert wurden, waren 13 mit illegalem Nervengift belastet. Bayernweit werden also nach wie vor Greifvögel mit dem seit 2007 in der EU verbotenen Insektizid Carbofuran vergiftet, denn die unterschiedlichen Fälle verteilen sich auf fünf verschiedene Regierungsbezirke. Es ist erschreckend, dass nach wie vor und das bayernweit streng geschützte Arten wie aktuell Wanderfalke, Habicht, Rotmilan und Mäusebussard illegal getötet werden.
Unter den 18 Vögeln, die in Unterfranken, Mittelfranken, Oberbayern, Schwaben und der Oberpfalz in diesem Jahr gefunden wurden, waren sieben Rotmilane, sechs Mäusebussarde, zwei Habichte, ein Schwarzmilan, ein Kolkrabe und ein Wanderfalke.
Erstmals auch vergifteter Wanderfalke gefunden
Besonders verwundert die Naturschützer*innen der Fall in Landsberg am Lech, wo nun erstmals ein Wanderfalke betroffen war. Wie ein Greifvogel, der ausschließlich seine Beute im Flug fängt und kein Aasfresser ist, an einer Vergiftung durch Carbofuran sterben kann, erscheint uns kaum erklärlich. Hier könnte man nur auf eine präparierte lebende Brieftaube spekulieren.
Aktiv gegen steigende Zahl von Tiertötungen
Das von LBV und GLUS zur Bekämpfung von illegaler Wildtierverfolgung ins Leben gerufene Projekt „Tatort Natur“ gewinnt an Bekanntheit. So werden den Naturschützer*innen immer mehr Fälle insbesondere von tot aufgefundenen Greifvögeln gemeldet. Im Jahr 2021 sind es bereits mehr als 60 Fälle. Wurde eine Vergiftung nachgewiesen, wurde in den letzten Jahren fast immer das hochtoxische Insektizid Carbofuran eingesetzt, das bereits bei Hautkontakt als Nervengift wirkt und selbst in geringen Dosen zu Krämpfen führt.
„Der Schutz der Öffentlichkeit ist ein zentrales Anliegen wie auch die Aufklärung der Vergiftungsfälle“, sagt Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin für Naturschutz. „Wir werden nicht weiterzusehen, wie langjährige Schutzbemühungen um bedrohte, einheimische Tierarten durch illegale Tötung mit qualvollen Methoden - wie Vergiftung - zunichtegemacht werden und dafür sorgen, dass solche Straftaten in Bayern künftig strikter verfolgt werden“, so Baur weiter.
LBV und GLUS fordern die Polizei und Staatsanwaltschaften deshalb auf, derartige Fälle ernst zu nehmen und auch im Zweifelsfall Ermittlungen bereits am Fundort aufzunehmen. Immer wieder passiert es, wie auch in den jetzt vorliegenden Fällen, dass die Fundorte nicht von der Polizei kriminalistisch untersucht werden und so mögliche Hinweise auf Täter verloren gehen.
Die Aufklärung illegaler Tiertötungen ist schwierig, deshalb hoffen LBV und die Gregor Louisoder Umweltstiftung auf Hinweise aus der Bevölkerung. Spaziergänger, die einen toten Greifvogel, Eule, Storch und Reiher oder Fleischreste, Eier oder Geflügelteile auf einer Wiese oder im Feld finden, sollten dies der Polizei und zusätzlich online unter www.tatort-natur.de melden.
Hintergrund
Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich aus Sicht der Naturschützer dringend ändern muss.
LBV und GLUS haben deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“ ins Leben gerufen. In einer bayernweiten Datenbank werden alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert.
Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden.
Die Dokumentation von Fällen illegaler Verfolgung von Vögeln durch den LBV wird seit diesem Jahr durch das Bayerische Landesamt für Umwelt mit Mitteln des Umweltministeriums finanziert.
Weitere Informationen
Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite www.tatort-natur.de heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden.