Geschützte Greifvögel im Landkreis Straubing vermutlich vergiftet
LBV und GLUS warnen Bevölkerung
Am Sonntagnachmittag wurden bei Ittling, einem Ortsteil von Straubing, zwei tote Mäusebussarde gefunden. Beide kamen höchstwahrscheinlich durch Giftköder ums Leben. Die Auffindesituation der zwei Greifvögel neben einem Fleischbrocken und insbesondere die völlig verkrampften Füße der Vögel legen nahe, dass Gift eingesetzt wurde.
„Genauso wie es die geschützten Greifvögel erwischt hat, stellen ausgelegte Giftköder möglicherweise auch für Kinder und Hunde eine echte Gefahr dar“, warnt der Landesfachbeauftragte Naturschutz des LBV, Dr. Andreas von Lindeiner. Da die Tötung geschützter Vogelarten wie Mäusebussarde eine Straftat darstellt, hat die LBV-Kreisgruppe Straubing Strafanzeige gestellt. Die Polizei Straubing hat die Kadaver und den Köder umgehend sichergestellt und die Ermittlungen eingeleitet.
LBV warnt vor Giftködern
Wegen des Verdachts auf Giftköder appellieren der LBV und die Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) an alle Eltern im Gebiet rund um Ittling, ihre Kinder keine herumliegenden toten Vögel oder anderes Verdächtiges anfassen zu lassen. Alle Hundehalter sollten ihre Tiere an die Leine nehmen. In den letzten Jahren wurde in solchen Fällen vielfach das hochtoxische Gift Carbofuran eingesetzt, das bereits bei Hautkontakt wirkt und selbst in geringen Dosen zu Krämpfen führt. „Der Schutz der Öffentlichkeit ist ein zentrales Anliegen wie auch die Aufklärung der Vergiftungsfälle“, sagt Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin für Naturschutz. „Wir werden nicht weiterzusehen, wie langjährige Schutzbemühungen um bedrohte, einheimische Tierarten durch illegale Tötung mit qualvollen Methoden - wie Vergiftung - zunichtegemacht werden und dafür sorgen, dass solche Straftaten in Bayern künftig strikter verfolgt werden!“
Bayerischer Jagdverband verurteilt Gifteinsatz
Markus Landsmann, Vorsitzender der Kreisgruppe Straubing Stadt und Land des BJV und Mitglied im Präsidium des Bayerischen Jagdverbandes, bestätigt diese Auffassung: „Diese grausame Art Tiere zu töten, wird von der gesamten Jägerschaft aufs Schärfste verurteilt. Für uns Jäger ist es unvorstellbar, was einen Menschen zu solchem Tun bewegen kann. Der Mäusebussard unterliegt zwar dem Jagdrecht ist aber ganzjährig geschont. Wir Jäger haben grundsätzlich das Recht, dem Jagdrecht unterliegende Tiere zu töten, sind aber in gleichem Maß auch zur Hege dieser Tiere verpflichtet.“
Die Aufklärung illegaler Tiertötungen ist schwierig, deshalb hoffen LBV und die Umweltstiftung auf Hinweise aus der Bevölkerung. „Spaziergänger, die im Raum Straubing oder andernorts einen toten Wildvogel oder Fleischreste auf einer Wiese oder im Feld finden, können diese dem LBV unter www.tatort-natur.de oder der Polizei melden“, erklärt von Lindeiner.
Gemeinsames Projekt: „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“
Ein Großteil der Fälle von Naturschutzkriminalität bleibt ungeklärt und für die Täter folgenlos, was sich dringend ändern muss. LBV und GLUS starten deshalb 2019 das gemeinsame Projekt „Naturschutzkriminalität dokumentieren und stoppen!“. In einer bayernweiten Datenbank sollen alle (Verdachts-)Fälle von Naturschutzkriminalität gespeichert werden. Als erste Anlaufstelle für betroffene Behörden und die Öffentlichkeit soll die Datenbank fachliche Unterstützung bieten und als Melde- und Informationsplattform dienen. Mit ihrer Hilfe soll außerdem die langfristige Weiterverfolgung einzelner Fälle sichergestellt werden. Mit dem Projekt soll auch die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt und Fortbildungsangebote bereitgestellt werden. Projektleiter und Ansprechpartner sind die Biologen Franziska Baur (GLUS) und Dr. Andreas von Lindeiner (LBV).
Fälle illegaler Verfolgung von Vögeln dokumentiert der LBV seit diesem Jahr im Auftrag des LfU/staatliche Vogelschutzwarte.
Weitere Informationen
Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“ und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite www.tatort-natur.de heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle oder Verdachtsfälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden.