Otterfing: Täter nutzen lebendige Taube als Giftköder für Greifvögel

Naturschutzkriminalität im Landkreis Miesbach – LBV und GLUS hoffen auf Hinweise aus der Bevölkerung

Ende Januar hat eine Anwohnerin in Otterfing im Landkreis Miesbach das Federkleid einer Zuchttaube in ihrem Garten gefunden. Einige der Federn hatten eine auffällig pinke Färbung, weshalb die Gartenbesitzerin die Polizei informierte. Die Ergebnisse einer toxikologischen Untersuchung zeigen nun, dass die Taube mit Gift präpariert wurde.

© Ferdinand Baer
Sog. Kamikazetauben sind leider keine Einzelheit. Auch in Nittendorf wurde im Dezember 2024 diese Taube mit Gift präpariert um Greifvögel zu töten.

Indem sie eine züchterisch uninteressante Taube mit Gift präparieren, versuchen Täter gezielt, Greifvögel in der Nähe ihres Taubenschlags zu töten. Diese Vorgehensweise ist nicht nur perfide, sondern stellt auch eine ernstzunehmende Straftat dar. Im Rahmen des Projekts „Tatort Natur“, welches wir gemeinsam mit der Gregor Louisoder Umweltstiftung durchführen, hoffen wir nun auf Hinweise aus der Bevölkerung, um den Täter überführen zu können.

Ende Januar fand eine Anwohnerin in ihrem Garten in Otterfing einen Haufen Federn, wovon einige eine ihr seltsam erscheinende pinke Färbung aufwiesen. Daraufhin informierte die Frau die Polizei. Diese stellten einige der verdächtigen Federn sicher und wendete sich an die Untere Naturschutzbehörde in Miesbach und den LBV. Eine toxikologische Untersuchung der Federn zeigt nun: Die Zuchttaube, von der die Federn stammen, wurde mit dem Nervengift Carbofuran bestrichen. Das Insektizid ist sowohl für Tiere als auch für Menschen hochtoxisch, weshalb es bereits seit 2008 in der EU verboten ist.

 

© Zdenek Tunka
Hier ist der Habicht auf der Jagd zu sehen.

Mit Gift präparierte Tauben sind dem LBV und der GLUS leider nicht unbekannt. Im Fachjargon werden sie oft „Kamikaze-Tauben“ genannt. Die Täter streichen züchterisch uninteressante Tauben mit Gift im Nacken ein und lassen sie als Köder in der Nähe ihres Schlags fliegen. Ziel solcher Taten ist es meist, Greifvögel wie Habicht oder Wanderfalke zu vergiften, in deren Natur es liegt, andere Vögel in der Luft zu jagen. Dadurch sollen die Tiere des eigenen Taubenschlags geschützt werden. Alle heimischen Greifvögel sind gesetzlich streng geschützt. Sie zu verletzen oder zu töten ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt. Darüber hinaus handelt es sich bei einem solchen Vergehen um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, da das Gift von der präparierten Taube durch die Haut aufgenommen wird.

Die Naturschutzverbände bitten die Bevölkerung in Otterfing die Augen offen zu halten und verdächtige Beobachtungen der Polizei in Holzkirchen oder der Unteren Naturschutzbehörde in Miesbach zu melden. „Dabei ist es wichtig, auf den Selbstschutz zu achten. Die von den Tätern verwendeten Giftstoffe sind auch für Menschen und Haustiere hochgefährlich. Fassen Sie nichts an, was verdächtig erscheint“, warnt Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin für Naturschutz.

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© Richard Straub

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