Was tun bei Verdacht auf illegale Tötung?

Sie haben ein totes oder verletztes Wildtier, einen verdächtigen Köder oder eine Falle gefunden? Horstbäume in Ihrer Umgebung wurden gefällt? Sie vermuten eine Straftat?

Hierbei könnte es sich um Naturschutzkriminalität handeln!

Die Feststellung solcher Delikte in der freien Landschaft führt leider nur selten zur Ermittlung des Täters. Um zu gewährleisten, dass alle rechtlichen Mittel zur Aufklärung ausgeschöpft werden können, sollten Sie folgende Hinweise unbedingt beachten:

Sind Sie sich sicher, dass Sie es mit einer Straftat zu tun haben? Greifvögel sterben auch eines natürlichen Todes – in harten Wintern sterben beispielsweise viele Bussarde. Auch an Straßen oder Bahnlinien kommen Greife vielfach ums Leben, durch Anflugtraumata.

Die Nähe einer jagdlichen Einrichtung (z.B. einem Hochsitz) gibt grundsätzlich keinen Hinweis auf das Vorliegen illegaler Greifvogelverfolgung. Verdächtig sind vor allem Fundhäufungen, Fallen und Giftköder:

1. Verändern Sie die Auffindesituation nicht!

Halten Sie Abstand! Fallen, Köder oder Tiere sollten nicht berührt werden, Sie oder Ihr Hund könnte mit Gift in Berührung kommen!

Laufen Sie auch nicht um den Kadaver herum. Sie könnten wichtige Spuren vernichten.

2. Machen Sie Fotos/Videos!

Egal ob die Beweislage eindeutig ist oder nur ein Verdacht besteht (z.B. tote Insekten am Schnabel, verkrampfte Gliedmaßen), es sollte auf jeden Fall alles umfassend fotografisch oder mit einer Videokamera dokumentiert werden.

3. Machen Sie Notizen

Wo, wann, wer, was? Schreiben Sie alles auf, was Sie für wichtig und interessant halten. 

4. Rufen Sie die Polizei: 110

Informieren Sie zügig die zuständige Polizeidienststelle und bitten Sie um Entsendung eines Streifenwagens (110). Die Naturschutz- und Jagdbehörden der Kreisverwaltungen sind nicht für die Aufklärung von Straftaten zuständig, können die Ermittlungen aber unter Umständen unterstützen.

5. Polizei kurz und sachlich aufklären; hartnäckig bleiben!

Erklären Sie kurz und sachlich, was vorgefallen ist. Beschreiben Sie die genaue Lage des Tatortes und machen Sie möglichst einen Treffpunkt mit der Polizei aus.

Falls Sie das Gefühl haben, dass die ermittelnden Beamten zum ersten Mal mit Greifvogelverfolgung zu tun haben, oder dass keine Bereitschaft besteht, zum Auffindeort zu kommen, weisen Sie darauf hin, dass es sich bei der Verfolgung von Greifvögeln und Eulen um eine Straftat handelt, die von Amts wegen verfolgt werden muss.

Die Strafprozessordnung (§ 163) verpflichtet die Polizei zu unverzüglichen Maßnahmen. In besonders schweren Fällen kann das Wildern eines streng geschützten Tieres mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

6. Gibt es weitere Zeugen?

Gibt es möglicherweise weitere Zeugen, die im Zusammenhang mit der von Ihnen festgestellten Tat Angaben machen können? Falls ja, weisen Sie die Polizei darauf hin. Hinterlassen Sie auch IHRE eigenen Daten.

7. Auf Polizei warten

Warten Sie, wenn möglich bis zum Eintreffen der Polizei, alternativ machen Sie mit den Beamten einen Ortstermin aus. Fangeinrichtungen, Köder sowie tote oder verletzte Tiere sind für den Nachweis der Straftat wichtige Beweismittel, die daher von den Behörden sicherzustellen sind und untersucht werden sollten.

Verletzte Greifvögel müssen umgehend tierärztlich versorgt und artgerecht untergebracht werden.

8. Daten notieren

Notieren Sie sich Namen des Polizeibeamten, Dienststelle und Tagebuchnummer bzw. Aktenzeichen (erfragen Sie am besten am Tag nach dem Einsatz bei der Polizei-Inspektion).

9. Vermeintlich vergiftete Tiere möglichst schnell untersuchen lassen

Bei Verdacht auf Vergiftungen sollten verdächtige Köder oder tote Wildtiere möglichst schnell dem zuständigen Veterinäruntersuchungsamt bzw. toxikologischen Abteilung einer Tierklinik/Universität (z.B. LMU München: Vogelklinik Oberschleißheim) überstellt werden.

Bis dahin sollten sie kühl oder am besten tiefgefroren gelagert werden. Je früher Proben untersucht werden, desto größer ist die Chance, dass das von den Tätern verwendete Gift noch zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Achtung! Bei Kontakt mit vergifteten Tieren und Ködern immer Handschuhe verwenden.

Oft wird behauptet, tote Greifvögel dürften nur mit Erlaubnis des Jagdpächters aus dessen Revier entfernt werden. Dies ist bei Vorliegen eines Verdachts auf Greifvogelverfolgung nicht der Fall. Die Sicherung der Tiere als mögliches Beweismittel in einem Strafverfahren ist ein höheres Rechtsgut als das jagdliche Aneignungsrecht.

Falls Sie nur einen vagen Verdacht haben und sich nicht sicher sind, ob eine Straftat vorliegt, stehen Ihnen die Experten von Tatort Natur mit Rat und Tat zur Seite.

Mit unserem Meldeformular können Sie uns aktuelle oder bereits abgeschlossene Fälle melden - wenn gewünscht auch anonym. Wenn Sie einen dringenden Handlungsbedarf sehen, können Sie uns auch direkt unter erreichen.

Wir helfen Ihnen, eine mögliche Straftat zu dokumentieren und an die Behörden zu melden. Sie helfen uns mit Ihrer Meldung zudem, einen besseren Überblick über die Verbreitung der Straftaten zu bekommen und Schwerpunktgebiete besser eingrenzen zu können.

Deswegen sind wir auch an alten Fällen ab dem Jahr 2010 interessiert.

Täter müssen zur Verantwortung gezogen werden

Das illegale Töten geschützter Tierarten ist kein Kavaliersdelikt! Die Täter müssen zur Verantwortung gezogen werden – damit seltene Arten, wie der majestätische Rotmilan oder der Luchs bei uns in Bayern wieder sorglos leben können!

Wenn Sie all diese Ratschläge beherzigen, machen Sie es den Tätern deutlich schwerer ungeschoren davonzukommen. Unsere heimischen Wildtiere werden es Ihnen danken.

Übersichts­karte

Übersichtskarte der uns gemeldeten Tatorte.

FAQ

Für Jäger, Polizei, Naturschutzbehörden und Privatpersonen.

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Wir wollen das illegale Töten von Luchs, Rotmilan & Co. in Bayern beenden! Doch unser Einsatz kostet Geld - Spenden Sie und helfen Sie mit, dass geschützte Wildtiere wieder friedlich in Bayern leben können.

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© Ferdinand Baer

Methoden der Täter

Die Methoden zur Tötung sind so unterschiedlich wie die Täter selbst: Vergiftung, Fallen, Beschuss und Aushorstung bzw. das Entfernen von Gelegen oder ganzen Horstbäumen sind die Häufigsten.

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Betroffene Tierarten

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